Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA ist die erste Anlaufstelle für den Antrag auf Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Folgende Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung müssen erfüllt sein:
- Einbau jeweils eines Wärmemengenzählers und eines Stromzählers
- Nenn-Wärmeleistung der Wärmepumpe von maximal 100 Kilowatt
- Optimale Anpassung der Heizkurve
- Nutzung der Wärmepumpe
zur Warmwasserbereitung und Raumbeheizung von Gebäuden
oder zur ausschließlichen Raumbeheizung von Gebäuden (die Warmwasserbereitung muss nicht mehr ausschließlich durch andere erneuerbare Energien erfolgen)
oder zur Bereitstellung von Prozesswärme und Wärme für Wärmenetze
Seit Januar dieses Jahres besteht ein vereinheitlichtes Fördersystem, das keine konkreten Beträge zusteuert, sondern mit prozentualen Förderstaffelungen arbeitet. Diese bewegen sich – je nach Einbaubedingung – zwischen 35 und 45 Prozent. Das Einsparpotenzial ist also durchaus beachtlich.
Eine Kombination aus einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Solarthermieanlage ist besonders umweltfreundlich und ressourcenschonend, wird allerdings nicht zusätzlich gefördert. Der maximale Fördersatz liegt bei 35 Prozent, wenn beide Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen.
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW hat zum Jahreswechsel ihre Förderrichtlinien erneuert. Gefördert werden vor allem Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen mit bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestition.
Die Programme KfW 153 Energieeffizientes Bauen und KfW 167 Energieeffizient Sanieren lassen sich mit der BAFA-Förderung kombinieren.
Ein Blick auf die Förderprogramme der Kommunen, der Bundesländer oder auch der Energieversorger lohnt sich außerdem. Diese Angebote sind meist zeitlich begrenzt, so dass eine recht intensive und kontinuierliche Beschäftigung mit dem Thema Voraussetzung für den Antragserfolg ist.
Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Fördermöglichkeiten. So können Sie sich auf Ihr wohliges Zuhause konzentrieren – und das ist doch das Wichtigste!